Allgemeine Geschäftsbedingungen Dogprofessionals GmbH/ Hundezentrum Obersee
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dogprofessionals GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Dogprofessionals GmbH (nachfolgend «Anbieterin» genannt), einschliesslich Hundeschule, Seminare und Hundebetreuung. Mit jeder mündlichen oder schriftlichen Anmeldung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil. Abweichende Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.
2. Tierschutz und Trainingsphilosophie (Null-Toleranz-Politik)
Artgerechte Behandlung: Die Anbieterin verpflichtet sich zur artgerechten Behandlung der Hunde.
Verbotene Hilfsmittel & Handlungen: Ketten- und Würgehalsbänder sowie jegliche Hilfsmittel, die dem Hund physisch oder psychisch schaden könnten (Wasserspritzflaschen, Wurfketten, Wurfschellen, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung, Anti-Bell-Halsbänder), sind strengstens verboten. Ebenso untersagt sind physische Massregelungen wie Schlagen, Treten, Flankentritte, der «Alphawurf» oder das Herunterdrücken des Hundes.
Sanktionen: Die Anbieterin behält sich vor, ungeeignete Halsbänder/Geschirre während der Betreuung durch tiergerechte Alternativen zu ersetzen. Verweigert der Kunde dies oder wendet er verbotene Methoden an, erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Kurs oder der Betreuung. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ist in diesem Fall vollumfänglich ausgeschlossen.
3. Gesundheit, Impfungen und Meldepflichten
Gesundheitszustand: Zum Unterricht oder zur Betreuung zugelassen sind ausschliesslich gesunde, gechippte und geimpfte Hunde. Kranke Hunde, Hunde mit Schmerzen, ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall oder trächtige Hündinnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Läufige Hündinnen: Die Teilnahme läufiger Hündinnen ist untersagt. Bei nicht rechtzeitiger Meldung lehnt die Anbieterin jegliche Haftung für die Folgen eines Deckungsaktes ab.
Auskunftspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, umfassend über allfällige Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder Parasiten zu informieren. Ein entsprechender Impfausweis (sowie allfällige Halterbewilligungen für Listenhunde) ist auf Verlangen vorzuweisen. Bei Einschleppung von Krankheiten oder Parasiten durch Verschweigen oder fehlende Behandlung haftet der Hundehalter für sämtliche daraus resultierenden Folgeschäden.
Tierärztliche Notfälle: Ist während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung notwendig, ist die Anbieterin berechtigt, den Hund auf Kosten des Tierhalters durch einen Tierarzt (z.B. Praxis Linth, Tuggen oder Tierärztliche Fahrpraxis Zürichsee) behandeln zu lassen.
4. Haftung und Versicherung
Haftungsausschluss: Die Teilnahme an Kursen sowie die Übergabe des Hundes in die Betreuung erfolgen auf eigenes Risiko. Die Anbieterin schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Bissverletzungen an Mensch oder Tier) vor, während und nach den Lektionen oder der Betreuung aus.
Haftung des Halters: Jeder Hundehalter haftet vollumfänglich für sämtliche durch seinen Hund verursachten Schäden an Personen, anderen Tieren, Einrichtungen oder Sachwerten. Dies gilt insbesondere auch bei unvollständig oder unwahrheitsgemäss ausgefüllten Anmeldeformularen.
Garantie & Erfolgsversprechen: Die Anbieterin schuldet die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung, jedoch keinen spezifischen Trainingserfolg. Der Erfolg hängt massgeblich von der Mitarbeit des Kunden ab. Das Bestehen von Prüfungen wird nicht garantiert.
5. Zahlungsbedingungen, Stornierungen und Abonnements (Hundeschule)
Zahlungspflicht: Sämtliche Dienstleistungen sind im Voraus in bar zu bezahlen, sofern keine individuelle Vereinbarung per Einzahlungsschein getroffen wurde.
Kein Widerrufsrecht (Absolute Verbindlichkeit): Mit der mündlichen oder schriftlichen Buchung einer Dienstleistung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht gewährt. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung greifen vollumfänglich die nachfolgenden Abmelde- und Stornierungsbedingungen.
Abmeldepflicht und Stornierung (Kurse): Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Fristen:
Gruppenstunden: 24 Stunden im Voraus
Einzellektionen / Hausbesuche: 48 Stunden im Voraus
Bei verspäteter oder fehlender Abmeldung wird die volle Gebühr zuzüglich einer allfälligen Verarbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Absagen durch die Anbieterin (z.B. witterungsbedingt) besteht kein Anspruch auf Ersatztermine.
Abonnements (3, 6, 12 Monate) & Blockkurse: Ein 3-Monats-Abo beinhaltet 10 Trainings in 12 Wochen. Eine fristgerechte Abmeldung (24h) dient rein der Planung; versäumte Trainings werden weder gutgeschrieben noch angehängt. Blockgebühren sind 1 Monat vor Blockbeginn fällig. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird der Betrag vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Keine Rückerstattung: Wird ein Abo oder Blockkurs abgebrochen, verfällt das Restguthaben ersatzlos. Dies gilt ausdrücklich auch bei Krankheit, Todesfall oder Abgabe des Hundes.
6. Hundebetreuung (Tagesstätte & Ferien)
Buchung & Zahlung: Monatsabonnemente sichern Fixtage und Vorrang. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisch und ist am 20. des Vormonats fällig. Einzelne Tagesplätze sind gemäss Zahlungsziel auf der Rechnung zu begleichen.
Kündigung & Stornierung: Monatsabos können unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Gebuchte Aufenthalte können bis 14 Tage vor Betreuungsantritt kostenlos storniert werden. Ausnahme: In den Hauptferienzeiten (Ostern, Pfingsten, 1. Juni bis 31. August, Weihnachten) sind gebuchte Betreuungszeiten verbindlich und können nicht storniert werden.
Aufsicht & Massnahmen: Die Anbieterin übernimmt die volle Aufsichtspflicht. Zum Schutz des Tieres oder der Umwelt behält sich die Anbieterin das Recht vor, Hunde zu trennen, in Einzelhaltung (Rückzugsbox) zu verlegen, an der Leine zu führen oder einen Maulkorb anzulegen.
Infrastruktur & Sachschäden: Beschädigungen (z.B. durch Anknabbern) oder ausserordentliche Verunreinigungen an der Einrichtung werden dem Halter in Rechnung gestellt. Futter, Bett, Leine, Geschirr und Impfpass sind vom Halter mitzubringen. Fehlendes Futter wird separat verrechnet.
7. Platz- und Hallenordnung
Parkierung: Das Parkieren ist ausschliesslich auf den gemäss Parkierplan (Schaukasten und beschilderte Parkplätze) ausgewiesenen Flächen gestattet. Das Parkieren auf Nachbargeländen oder landwirtschaftlichen Wiesen ist verboten.
Versäuberung: Das Versäubern vor dem Platztor (Metalltor und Haupteingang) sowie in der Trainingshalle ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Umtriebsentschädigung fällig (Urin: CHF 2.00 / Kot: CHF 3.00). Ebenso ist das Markieren an Trainingsutensilien untersagt (Umtriebsentschädigung: CHF 2.00 pro Vorfall).
Wartezeiten: Hunde haben im Auto zu warten, bis das Trainingspersonal auf dem Platz ist oder solange sich andere Hunde auf dem Platz befinden.
Umgang mit Hoftieren: Ungesicherte Hunde, die Jagd auf die Hoftiere der Anbieterin (Ziegen, Schafe, Katzen, Hühner) machen, werden umgehend und ohne Anspruch auf Kostenrückerstattung vom Betrieb ausgeschlossen.
8. Seminare und Vorträge
Stornierung durch Teilnehmer: Abmeldungen müssen mindestens 30 Tage im Voraus erfolgen (bzw. gemäss spezifischer Ausschreibung). Bei verspäteter Abmeldung wird die volle Kursgebühr inkl. Verarbeitungsgebühr fällig. Die volle Kursgebühr ist bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu begleichen.
Stornierung durch Veranstalter: Der Veranstalter kann bis 10 Werkstage vor Beginn vom Vertrag zurücktreten. Kündigt er später, ist er verpflichtet, der Dogprofessionals GmbH 50 % des vereinbarte Gehaltes zu erstatten. Verschiebungen durch den Veranstalter (z.B. wegen Wetters) sind in Absprache möglich, das vereinbarte Gehalt bleibt jedoch geschuldet.
9. Hausrecht und Ausschluss aus wichtigem Grund
Störendes Verhalten: Zeigt ein Kunde störendes Verhalten (rassistische oder sexistische Äusserungen, Mobbing, Anwendung aversiver Trainingsmethoden, Schleichwerbung für Mitbewerber, Streitereien mit anderen Teilnehmern), kann dieser unverzüglich und dauerhaft vom Grundstück und aus dem Vertrag verwiesen werden. Gleiches gilt bei Verweigerung von direkten Anweisungen des Personals (z.B. Leinenpflicht). Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
Meldepflicht Veterinäramt: Zeigt ein Hund gesteigertes, umweltgefährdendes Aggressionsverhalten und zeigt sich der Halter uneinsichtig oder unkooperativ, ist die Anbieterin verpflichtet, dem zuständigen Veterinäramt Meldung zu erstatten.
10. Datenschutz Die Anbieterin führt über jedes Hund-Halter-Team eine Akte zur Dokumentation des Ausbildungsstands und allfälliger Verhaltensauffälligkeiten. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz, werden vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Schübelbach SZ. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.